Besicherung

Die Besicherung meint die Stellung von Kreditsicherheiten durch den Kreditnehmer an den Kreditgeber. Die Besicherungen lassen sich in dingliche Sicherheiten wie die Grundschuld bei Immobilienkrediten oder die Überlassung der Zulassungsbescheinigung (Teil II) beim Fahrzeugkredit, den persönlichen Besicherungen wie das Stellen eines Bürgen und rechtliche Sicherheiten wie die Abtretung von Lohn- beziehungsweise Gehaltszahlungen sowie von Kapitallebensversicherungen einteilen. Eine Besicherung dient der Bank als zusätzliche Kreditsicherheit, da sie im Falle der Nichttilgung des Darlehens leicht auf diese zurückgreifen kann. Eine Besicherung von Krediten kann sowohl wegen der Höhe der Kreditsumme als auch auf Grund der eingeschränkten Bonität des Kreditnehmers verlangt werden; bei Autokrediten und Immobiliendarlehen ist sie grundsätzlich üblich.

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