Der Beseitigungsanspruch im Zivilrecht meint den Anspruch gegen einen Schädiger oder Störer, die zugefügten Schäden oder Störungen wirksam zu beseitigen. In der juristischen Fachsprache entsteht der Beseitigungsanspruch, sobald durch das bloße Unterlassen der rechtswidrigen oder vertragswidrigen Verhaltensweisen der beschädigte oder zerstörte Zustand eines Gutes nicht wiederhergestellt wird. Im öffentlichen Recht greift der Beseitigungsanspruch hinsichtlich der Entfernung unrechtmäßig ausgesprochener Strafen und Zwangsgelder aus den Akten. Des Weiteren besteht ein Beseitigungsanspruch bei fehlerhaften Daten, dieser gilt sowohl gegenüber Ämtern als auch gegenüber privaten Institutionen wie der Schufa. Im gewerblichen Bereich kann der Beseitigungsanspruch zum Vernichtungsanspruch ausgeweitet werden.