Besitzgesellschaft

Eine Besitzgesellschaft entsteht bei einer Betriebsaufspaltung in eine solche sowie eine Betriebsgesellschaft. In diesem Fall verteilen sich die Aufgaben auf beide eine Doppelgesellschaft bildende Gesellschaften, indem die Besitzgesellschaft als Eigentümerin des Unternehmens dient und die Betriebsgesellschaft das operative Geschäft betreibt. Eine Besitzgesellschaft kann als Holding auch mehr als eine Betriebsgesellschaft besitzen; die einzelnen Unternehmen der Doppelgesellschaft müssen nicht zwingend vollständig dieselben Eigentümer haben, eine weitgehende Übereinstimmung innerhalb der Eigentümerschaft ist aber üblich. Die Aufteilung eines Unternehmens in eine Betriebsgesellschaft und in eine Besitzgesellschaft kann sowohl zu steuerlichen als auch organisatorischen Vorteilen führen.

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