Besitzkehr

Der Begriff der Besitzkehr kommt zur Anwendung, wenn einem Besitzdiener ein Gegenstand widerrechtlich von einem Dritten entzogen werden soll. Ein Besitzdiener ist jemand, der eine Sache im Auftrag des eigentlichen Besitzers weisungsgebunden verwahrt oder benutzt. Das Recht zur Besitzkehr erlaubt dem Besitzdiener, bei Bedarf Gewalt anzuwenden. Als Beispiel für die Besitzkehr gilt der Mitarbeiter einer Tankstelle, welcher einen Raubüberfall auf die Tageseinnahmen, welche er als Besitzdiener für den Tankstellenpächter als Besitzherren verwaltet, notfalls mit Gewaltmaßnahmen gegen den Täter abwehren darf. Damit gehört die Besitzkehr zu den Rechtsgütern, deren Verteidigung den Besitzdiener abweichend vom eigentlichen Gewaltmonopol des Staates ausdrücklich zu gewaltsamen Handlungen befähigt.

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