Ein Besitzkonstitut meint in Deutschland die Vereinbarung, wonach ein Besitzmittler eine bewegliche Sache benutzt, während der Eigentümer weiterhin der mittlere Besitzer bleibt. Im Kreditgeschäft ist das Besitzkonstitut von Bedeutung, da es die weitere Verwendung der als Sicherheit übereigneten Sache durch den Kreditnehmer sicherstellt. Ein Besitzkonstitut wird faktisch aber auch durch jede Art der Überlassung sowie der Vermietung einer Sache geschaffen, so dass die häufigste Form eines Besitzkonstitutes als Beispiel in der Nutzung einer Mietsache durch den Mieter besteht. Das Gesetz erlaubt auch antizipierte Besitzkonstitute, bei welchen der Übereigner zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weder tatsächlicher Besitzer noch Eigentümer der zu übertragenden Sache ist.