Besitzmittler

Der Besitzmittler verfügt über einerseits über den unmittelbaren Besitz an einer Sache, andererseits ist bei einem Besitzmittlungsverhältnis ein weiterer mittelbarer Besitzer involviert, bei welchem es sich auch um den Eigentümer handeln kann. Die tatsächliche Verfügungsgewalt des Besitzmittlers ist eingeschränkt. Eines der wichtigsten Besitzmittlungsverhältnisse ist das Mietverhältnis, bei welchem der Mieter als Besitzmittler das Recht zur Nutzung der Mietsache, aber mit Ausnahme leicht aufzuhebender Maßnahmen nicht das Recht zu deren Veränderung hat. Auf der anderen Seite hat der Eigentümer als mittelbarer Besitzer während der Mietzeit nicht das Recht zur Nutzung oder zum beliebigen Betreten der Mietsache. Neben der Miete ist das Besitzmittlungsverhältnis beim Stellen von Kreditsicherheiten von Bedeutung.

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