Besitzpersonengesellschaft

Die Besitzpersonengesellschaft ist eine bei einer Betriebsaufspaltung möglicherweise entstehende Gesellschaft, da sowohl die Besitzgesellschaft als auch die Betriebsgesellschaft wahlweise als Kapitalgesellschaft oder als Personengesellschaft geführt werden kann. Eine Personengesellschaft gilt im Gegensatz zu einer Kapitalgesellschaft nicht als eigenständige juristische Person, sie ist jedoch mit einer begrenzten rechtlichen Handlungsmöglichkeit ausgestattet. Von Bedeutung ist, dass die einzelnen Mitglieder einer Besitzpersonengesellschaft nach deutschem Recht auch mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften, wobei die KG mit der begrenzten Haftung der Kommanditisten eine Ausnahme bildet. Es ist möglich, eine Besitzpersonengesellschaft nach englischem Recht zu gründen und somit die Haftung aller Gesellschafter zu begrenzen.

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