Der Besitzschutz meint einerseits das Recht zur Durchführung von Gewaltmaßnahmen bei versuchtem unrechtmäßigen Entziehen des Besitzes. In diesem Fall bewirkt der Besitzschutz, dass die ursprünglichen Besitzverhältnisse wiederhergestellt werden müssen. Des Weiteren stellt der Besitzschutz das Recht dar, bei einer Gesetzesänderung keine schlechtere Position als nach dem bisherigen Recht zu erhalten. Somit ist der Begriffsschutz das Hauptargument für das faktische Weiterbestehen einer gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung für vor dem 02. Januar 1961 geborene Personen, während eigentlich nur noch die Erwerbsunfähigkeitsrente als Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung ausgezahlt wird. Ebenfalls dürfen Lebensversicherungsunternehmen wegen des Besitzschutzes in älteren Verträgen zugesagte Mindestrenditen nicht kürzen; eine Ausnahme besteht mit Billigung der Versicherungsaufsicht bei extremer wirtschaftlicher Schieflage des Unternehmens, da in diesem Fall der Besitzschutz der Mehrheit der Versicherten den Schutz vor einer Unternehmensinsolvenz erfordert.