Besitzsteuern sind nach der steuerrechtlichen Definition Steuern, bei welchen die Zahlungspflicht im Gegensatz zu Verkehrssteuern nicht durch die Übertragung von Vermögenswerten entsteht. Neben der Grundsteuer und der zurzeit nicht erhobenen Vermögenssteuer zählt somit auch die Einkommenssteuer (amtlich Einkommensteuer genannt) ebenso wie die Gewerbesteuer zu den Besitzsteuern. Die einzelnen erhobenen Besitzsteuern lassen sich in Ertragssteuern sowie Substanzsteuern aufteilen. Dabei werden Ertragssteuern vom Einkommen berechnet und erhoben, während für die Erhebung von Substanzsteuern vorhandener Besitz maßgeblich ist. Umgangssprachlich werden nur Substanzsteuern als Besitzsteuern bezeichnet, da nur diese vom tatsächlich vorhandenen Besitz berechnet werden.