Besitzwechsel

Im Wechselrecht meint der Besitzwechsel einen Wechsel, welcher sich im Besitz des jeweiligen Unternehmens befindet und entsprechend auf der Aktivseite der Bilanz gebucht wird. In einer passiven Bedeutung befindet sich der Besitzwechsel im Besitz eines Gläubigers wie eines Lieferanten. Im Versicherungsrecht meint der Besitzwechsel hingegen die Übertragung des Besitzes an eine andere Person, wobei der Besitzwechsel anzuzeigen ist, falls sich die Versicherung auf einen konkreten Gegenstand oder ein konkret versichertes Tier bezieht. Grundsätzlich bezieht sich der Besitzwechsel in der Rechtsprechung auf die Änderung des unmittelbaren Besitzverhältnisses, welche nicht zwingend mit einer Änderung der Eigentumsverhältnisse verbunden sein muss, dieses aber oftmals ist.

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