Als Besoldung gelten die staatlichen Leistungen an Beamte und Richter, während bei Soldaten ein begrifflicher Unterschied zwischen einer Besoldung und dem Wehrsold besteht. Gemäß dieser Differenzierung erhalten Zeitsoldaten ebenso wie Berufssoldaten ihre finanziellen Leistungen als Besoldung, während Wehrübende und (theoretisch, die Wehrpflicht ist zurzeit ausgesetzt) Wehrpflichtige einen Wehrsold ausgezahlt bekommen. Die Besoldung besteht aus einem Grundsold, einem Familienzuschlag sowie unterschiedlichen Zuschlägen, deren Zahlung und Höhe vom konkreten Einsatzgebiet des Beamten, Richters oder Soldaten abhängt. Die Besoldungszulagen stehen in vielen Fällen fest, sie können teilweise wie bei Professoren als Bleibezulage aber auch vereinbart werden.