Besoldungszuschuss

Im innerstaatlichen Zahlungsverkehr meint der Besoldungszuschuss Zahlungen des Zentralstaates an einzelne Gliedstaaten oder auch Gemeinden, welche der ordnungsgemäßen Besoldung der Landsbeamten beziehungsweise der Gemeindebeamten dienen. Der englische Fachausdruck für den Besoldungszuschuss in dieser Form lautet Salary Government Grant, in Deutschland wurde diese Form des Besoldungszuschusses lediglich von 1918 bis 1924 gewährt und danach in den Finanzausgleich integriert. Im Verhältnis zwischen dem Dienstherren und dem Beamten meint der Besoldungszuschuss hingegen einen Zuschlag, welcher aus unterschiedlichen Gründen zusätzlich zur Besoldung gezahlt wird. Gründe für einen Besoldungszuschuss können Auslandseinsätze ebenso wie besondere Fähigkeiten und einzelne Aufgaben sein.

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