Ein einfaches Akkreditiv ist das verbindliche Zahlungsversprechen der Bank des Importeurs. Zur Erhöhung der Kreditsicherheit lässt sich diese Zahlungszusage durch ein Akkreditiv der Bank des exportierenden Unternehmens oder durch eine dritte Bank ergänzen. Als Dritte kommen bei einem bestätigten Akkreditiv besonders staatliche Garantiebanken oder auch die Weltbank in Betracht. Ein bestätigtes Akkreditiv ist vor allem wichtig, wenn die Lieferung der Waren in ein Land erfolgen soll, bei welchem die Gefahr einer Devisenknappheit oder einer Aufhebung der Konvertierbarkeit der Landeswährung besteht. Ein bestätigtes Akkreditiv setzt einen entsprechenden Auftrag voraus, eine entsprechende Handlung ohne Auftragserteilung gilt als Ankaufzusage.