Bestandskontrolle

Die Bestandskontrolle ist ein anderer Begriff für die Inventur. Sie ist aus gesetzlichen Gründen durchzuführen, wenn ein Betrieb eröffnet, übernommen oder geschlossen wird. Des Weiteren ist eine Bestandskontrolle zwingend einmal jährlich für die Erstellung der Bilanz durchzuführen; dabei werden die Sollwerte mit den Istbeständen abgeglichen und entsprechend korrigiert. Das Durchführen einer freiwilligen Bestandskontrolle ist bei einem Verdacht auf ungewöhnlichen Warenschwund sinnvoll. Im betrieblichen Sprachgebrauch umfasst die Bestandskontrolle neben der ordentlichen und zusätzlichen Inventur auch das Fortschreiben von Lagerbeständen, um über das Erreichen der Bestellschwelle informiert zu sein. Die regelmäßige Bestandskontrolle durch Fortschreibung setzt ein korrektes Erfassen jeden Verbrauches und jeden Umtauschvorganges voraus.

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