Bestechlichkeit

Als Delikt bezeichnet die Bestechlichkeit die strafrechtlich relevante Annahme von Bestechungsgeldern sowie die Annahme von nicht gerechtfertigten Vorteilen. Das Strafrecht unterscheidet abweichend vom üblichen Sprachgebrauch Bestechlichkeit und Vorteilsnahme, wobei die für den Straftatbestand der Bestechlichkeit zusätzlich ein pflichtwidriges Verhalten erforderlich ist. Bei Amtspersonen schützt die Strafbarkeit der Bestechlichkeit das Vertrauen in den Grundsatz der Gleichbehandlung, während sie im Geschäftsverkehr dem Schutz der Chancengleichheit im Wettbewerb dient. Bestechlichkeit ist gewissermaßen die passive Seite der Bestechung. Besonders Richter sind verpflichtet, durch ihr Verhalten auch nicht den irrtümlichen Eindruck einer Bestechlichkeit zu erzeugen; bei tatsächlicher Annahme von Bestechungen werden sie härter als andere Amtspersonen bestraft.

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