Bestattungskosten

Die Bestattungskosten umfassen die gesamten Kosten, welche mit der Beerdigung eines Verstorbenen verbunden sind. Hierzu gehören neben den Friedhofsgebühren die Entgelte für den Bestatter sowie Nebenausgaben wie die Kosten für den in vielen Regionen üblichen Beerdigungskaffee. Bei der Erbschaftssteuer gelten Bestattungskosten grundsätzlich als steuermindernde Ausgaben. Wenn Angehörige die Bestattungskosten nicht tragen können, zahlt das Sozialamt angemessene Beerdigungskosten. Die meisten Autoren rechnen die Kosten der späteren Grabpflege nicht zu den eigentlichen Bestattungskosten, diese fallen auf jüdischen Friedhöfen wegen des dort bestehenden Verbotes von Grabschmuck nicht an. Weitere nicht immer zu den Bestattungskosten gerechnete Kosten betreffen den Grabstein, zumal dieser je nach Tradition bis zu einem Jahr nach dem Tod aufgestellt wird.

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