Bestattungsgeld

Das Bestattungsgeld bezeichnete früher eine einmalige Zahlung der gesetzlichen Krankenkasse, welche beim Tod eines Versicherten ausgezahlt wurde. Diese auch Sterbegeld genannte Leistung wurde 2003 abgeschafft, sie kann durch eine private Sterbegeldversicherung abgesichert werden. Bei einigen Rentenarten besteht weiterhin Anspruch auf ein Bestattungsgeld. Ein Anspruch auf Sterbegeld beziehungsweise Bestattungsgeld besteht weiterhin in der gesetzlichen Unfallversicherung, üblicherweise enthalten auch private Unfallversicherungen eine Bestattungsgeldklausel. Des Weiteren wird ein von einem Schadensverursacher bezahlter Kostenanteil für die Beerdigung als Bestattungsgeld bezeichnet, wenn als Folge des Schadens der Tod eines Menschen verursacht wurde. Eine weitere Wortbedeutung für Bestattungsgeld umfasst das von einem Friedhof berechnete Entgelt für eine dort durchgeführte Bestattung.

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