Bestandsverzeichnis

Im Grundstücksrecht meint das Bestandsverzeichnis den Teil des Grundbuches, welcher als erstes Grundbuchblatt über die Lage eines Grundstückes informiert. Zum Bestandsverzeichnis gehören besonders Angaben über die Grundstücksnummer, die Gemarkung, die Flurnummer einschließlich der Flurstücknummer sowie über die Größe eines Grundstücks. Des Weiteren kann ein Bestandsverzeichnis Angaben darüber enthalten, ob der Grundstücksbesitzer Rechte an fremden Grundstücken besitzt. Innerbetrieblich wird als Bestandsverzeichnis hingegen eine Liste bezeichnet, welche Inventurergebnisse zusammenfassend darstellt. Im Einkommenssteuerrecht ist das Bestandsverzeichnis ebenfalls ein Verzeichnis der zum betrieblichen Anlagevermögen gehörenden Werte. Im Falle einer Ehescheidung dient das Bestandsverzeichnis dem Gericht zur Aufteilung des Vermögens zwischen den ehemaligen Eheleuten, es enthält alle maßgeblichen Vermögenswerte sowie Angaben, ob diese von einem Ehepartner eingebracht oder gemeinsam angeschafft wurden.

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