Bestandsvertrag

Der Begriff Bestandsvertrag fasst Mietverträge und Pachtverträge als Oberbegriff zusammen. Der wesentliche Unterschied zwischen beiden Arten des Bestandsvertrages besteht darin, dass der Mietvertrag der Überlassung einer Mietsache dient, während der Pachtvertrag mit einer Betriebspflicht verbunden ist. Abweichend vom deutschen Recht sind in Österreich bei einem als Pachtvertrag ausgestatteten Bestandsvertrag die erforderlichen Betriebsmittel zwingend vom Verpächter zu stellen, zudem ist eine einseitige Kündigung eines Pachtvertrages in Österreich nur zur Jahresmitte oder zum Jahresende möglich, wobei das österreichische Recht Ausnahmefälle wie den Abbruch eines verpachteten Gebäudes kennt. In einer weiteren Bedeutung unterscheiden Versicherer zwischen bereits abgeschlossenen Bestandsverträgen und den Neukunden angebotenen Neuverträgen.

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