Beteiligungs-Sondervermögen

Das Beteiligungs-Sondervermögen war Bestandteil des bis 2004 geltenden Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KAAG). Es erlaubte grundsätzlich die Anlage des Beteiligungs-Sondervermögens in Schuldscheindarlehen sowie in Wertpieren; zudem durften nach dem KAAG stille Beteiligungen an Unternehmen gehalten werden, welche keinen Zugang zum Kapitalmarkt hatten. Das heutige Investmentgesetz (InvG) kennt die Aufteilung in Wertpapiersondervermögen, Beteiligungs-Sondervermögen und Geldmarktsondervermögen nicht mehr, sondern führt diese drei Arten an Sondervermögen zu einem gemischten Sondervermögen zusammen. Grundsätzlich konnte sich jeder Anleger am Beteiligungs-Sondervermögen beteiligen, indem er Anteilscheine an den entsprechenden Fonds erwarb. Das Beteiligungs-Sondervermögen diente auch als geförderte Vermögensbildung von Arbeitnehmern.

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