Das Beteiligungsangebot meint überwiegend das an die Öffentlichkeit gerichtete Angebot zur Beteiligung an einem Unternehmen. Die strenge Prospektpflicht bei Aktienanlagen gilt nicht generell bei jedem Beteiligungsangebot, allerdings nimmt die BaFin bei allen Beteiligungsangeboten eine Aufsichtspflicht wahr. Abweichend von der hauptsächlichen Bedeutung kann das Beteiligungsangebot auch ein gezieltes Angebot an ein Unternehmen zur Beteiligung an einer bestehenden Gesellschaft meinen. In beiden Fällen geht aus dem Beteiligungsangebot die Höhe der Beteiligung ebenso wie ihre Art eindeutig hervor. Typische Beteiligungsangebote befassen sich mit der Möglichkeit zu Anlagen in Filmfonds, seit einigen Jahren vermehrt auch mit der Geldanlage im Bereich der Energieerzeugung.