Beteiligungsanzeige

Im Kreditwesengesetz meint die Beteiligungsanzeige eine formgebundene Information an die Deutsche Bundesbank über die Aufnahme sowie den Erwerb und über eventuelle Veränderungen an Beteiligungen. Eine Beteiligungsanzeige ist von allen durch die BaFin kontrollierten Unternehmen wie Kreditinstituten und Versicherungen einzureichen, Sparkassen und Genossenschaftsbanken müssen eine zusätzliche Kopie der Beteiligungsanzeige an ihren Dachverband senden. Je nach Umfang der Änderung oder der Beteiligung sind diese in halbjährlichen Sammelanzeigen aufzuführen oder über eine Einzelanzeige anzuzeigen. In der Politik meint die Beteiligungsanzeige hingegen die offizielle Information über die gewünschte Teilnahme an einer Wahl, welche von bislang noch nicht im entsprechenden Parlament vertretenen Parteien beziehungsweise Wählerbündnissen einzureichen ist.

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