Beteiligungsbericht

Die Abgabe eines jährlichen Beteiligungsberichtes ist für den Staat ebenso wie für die einzelnen Bundesländer und für Kommunen sowie andere Gebietskörperschaften wie Landkreise vorgeschrieben. Der Beteiligungsbericht enthält umfassende Informationen über die Beteiligungen des Bundes oder Bundeslandes beziehungsweise der entsprechenden Gebietskörperschaft an privaten Unternehmen. Des Weiteren werden im Beteiligungsbericht privat geführte Eigenunternehmen einschließlich der Angabe eventueller weiterer Anteilseigner aufgeführt. Die jeweiligen Beteiligungsberichte müssen neben den aktuellen Beteiligungen auch die Veränderungen seit dem letzten Bericht erkennen lassen und sind frei zugänglich. Üblicherweise enthalten Beteiligungsberichte ausführliche Kommentare über den Grund für jede Beteiligung.

^