Beteiligungscontrolling

Das Beteiligungscontrolling innerhalb eines Konzernes wird durch die Muttergesellschaft ausgeübt und beinhaltet die Koordination von Steuerungs- und Planungsaufgaben. Einige Autoren verwenden Beteiligungscontrolling und Beteiligungsmanagement als Synonyme, eigentlich ist das Controlling aber ein Teilbereich des Beteiligungsmanagements, welches alle konzernweiten operativen und verwaltenden Tätigkeiten für die Tochterunternehmen umfasst. In einer erweiterten Bedeutung meint Beteiligungscontrolling die Überprüfung des Erfolges der von einem Unternehmen oder einer Gebietskörperschaft eingegangenen Beteiligungen. Das kommunale Beteiligungscontrolling darf sich nicht auf den wirtschaftlichen Erfolg der vorhanden Beteiligungen beschränken, sondern soll auch nach deren Nutzen für die Bürger fragen. Ebenso prüfen Firmen ihre Beteiligungen außer nach den Kennzahlen einer Wirtschaftlichkeit auch danach, ob diese mit der gewünschten Außendarstellung des Unternehmens vereinbar sind.

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