Beteiligungserwerb

Der Beteiligungserwerb meint jeden Zugang an einer Unternehmensbeteiligung. Je nach Art des Unternehmens, an welchem die Beteiligung erfolgt, kann der Beteiligungserwerb durch stille Einlagen, einen Beitritt zur Gesellschaft oder durch einen Aktienkauf erfolgen. Eine Sonderform des Beteiligungserwerbs stellt der Aktientausch dar, bei welchem den Aktionären des teilweise übernommenen Unternehmens Aktien der kaufenden Gesellschaft als Zahlungsmittel angeboten werden. Die Literatur bezeichnet teilweise den vollständigen Kauf eines Unternehmens ebenfalls als Beteiligungserwerb. Ein Beteiligungserwerb ist auch für Privatanleger möglich, dieser erfolgt üblicherweise durch den Kauf von Aktien oder durch das Zeichnen von Genossenschaftsanteilen.

^