Betreibungskosten sind die Kosten, welche das Schweizer Betreibungsamt für eine Betreibung erhebt. Die Betreibungskosten sind vom Schuldner zu tragen und gemeinsam mit der Forderung an das Betreibungsamt zu zahlen, sofern er der Forderung nicht widerspricht. Im Falle eines Widerspruchs zahlt der vermeintliche Gläubiger die Betreibungskosten, wenn das Gericht seiner Forderung nicht zustimmt. Sofern das Gericht die Forderung bestätigt, verbleibt die Pflicht zur Begleichung der Betreibungskosten beim Schuldner. Die berechneten Betreibungskosten dienen der Deckung der dem Betreibungsamt entstehenden Kosten. Eine Betreibung ist die Schweizer Form der Zwangsvollstreckung, in deren Rahmen dem Schuldner zunächst eine letzte Gelegenheit zur Begleichung eingeräumt wird.