Betreibung

Die Betreibung ist die in der Schweiz übliche Form der Zwangsvollstreckung, welche vom Aufwand her mit einem deutschen Mahnverfahren vergleichbar ist. Im Gegensatz zu den Regeln für eine Zwangsvollstreckung in nahezu allen anderen Staaten erfordert die Betreibung in der Schweiz keinen anerkannten Schuldtitel, so dass über die Rechtmäßigkeit der Maßnahme erst nach der Einleitung der Betreibung entschieden wird, wenn der Schuldner einen als Rechtsvorschlag bezeichneten Widerspruch einlegt. Zuständig für die Betreibung und dessen Einleitung sind die Beamten der Betreibungsämter, welche je nach Kanton auf kantonaler Ebene oder bei der Gemeinde eingerichtet werden. Der Betreibungsbeamte hat Anspruch auf Auskünfte über die Konten des Betreibungsgegners und benötigt keinen Durchsuchungsbefehl. Bei einem Vergleich zwischen Betreibungsbeamten und deutschen Gerichtsvollziehern sind die größeren Befugnisse der Schweizer Betreiber zu beachten.

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