Betriebsaufgabe

Im Steuerrecht meint die Betriebsaufgabe das endgültige Aufhören der Existenz eines Unternehmens unter Aufdeckung der dann steuerpflichtig werdenden stillen Reserven. Die Fortführung eines Unternehmens nach dem Tod des Inhabers durch dessen Erben gilt steuerrechtlich nicht als Betriebsaufgabe, da die Erben vom Finanzamt als Miteigentümer angesehen werden. Aus wirtschaftlicher Sicht stellt die Betriebsaufgabe das Ende der betrieblichen Tätigkeit dar, ein Verkauf unter unveränderter Weiterführung des Unternehmens ist bei volkswirtschaftlicher Betrachtung nicht zwingend als Betriebsaufgabe zu werten. Ein häufiger Grund für die Betriebsaufgabe bei Einzelunternehmen besteht darin, dass keine zur Betriebsübernahme bereiten Erben vorhanden sind.

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