Betriebsaufspaltung

Bei einer Betriebsaufspaltung wird ein Unternehmen in mindestens zwei rechtlich selbstständige Teilunternehmen aufgeteilt, welche jedoch personell und organisatorisch miteinander verflochten sind. Eine echte Betriebsaufspaltung teilt ein bestehendes Unternehmen in eine Besitzgesellschaft und in eine Betriebsgesellschaft auf. Bei einer unechten Betriebsaufspaltung verflechten sich hingegen zwei bereits existierende Unternehmen. Steuerrechtlich kann eine Betriebsaufspaltung günstig sein, zumal die Ausschüttungen der Betriebsgesellschaft als gewerbliche Einnahmen mit der Möglichkeit zum teilweisen Abzug von Betriebsausgaben zählen; auf der anderen Seite werden auch Pachteinnahmen gewerbesteuerpflichtig, da diese ebenfalls als Gewerbeeinnahmen zählen. Eine Betriebsaufspaltung hebt sich automatisch auf, wenn die sachliche oder die personelle Verflechtung wegfällt.

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