Betriebsaufwand

Unter dem Betriebsaufwand versteht die Betriebswirtschaftslehre die Summe der betrieblich veranlassten Aufwendungen. Eine andere Bezeichnung für den Betriebsaufwand lautet Zweckaufwand. Zum Betriebsaufwand im Rahmen der betrieblichen Erfolgsrechnung gehören grundsätzlich nur die Aufwendungen, welche mit dem eigentlichen Betriebszweck des Unternehmens verbunden sind, während Aufwendungen für eine außerordentliche Geschäftstätigkeit diesen nicht zuzurechnen sind. Der nicht zum Betriebsaufwand zählende Aufwand wird als neutraler Aufwand oder betriebsfremder oder auch als außerordentlicher Aufwand bezeichnet. Der Unterschied zwischen dem Betriebsaufwand und einem betriebsfremden Aufwand ist überwiegend für die betriebliche Erfolgsrechnung maßgeblich, während steuerrechtliche beide Aufwandsformen gleichermaßen berücksichtigt werden.

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