Betriebsaufwendungen sind Kosten, welche im Rahmen der eigentlichen Betriebstätigkeiten entstehen und bei der Kostenrechnung sowie der betrieblichen Erfolgsrechnung berücksichtigt werden. Betriebsaufwendungen sind nicht mit Ausgaben zur verwechseln, da der Aufwand häufig vor der Fälligkeit der zu zahlenden Leistung verwirkt wird. Zudem sind von Betriebsaufwendungen im eigentlichen Sinn die Aufwendungen für betriebsfremde Zwecke abzugrenzen, welche in der betrieblichen Erfolgsrechnung abweichend von der Steuerbilanz nicht berücksichtigt werden. Die nicht direkt dem Betriebszweck dienenden Aufwendungen werden als neutrale, betriebsfremde oder außerordentliche Aufwendungen bezeichnet. Zu den betriebsfremden Aufwendungen zählt unter anderem der Handel mit Aktien anderer Unternehmen, sofern es sich beim betrachteten Betrieb nicht um eine Beteiligungsgesellschaft handelt.