Betriebsbedingte Kündigung

Eine betriebsbedingte Kündigung ist die Entlassung eines Arbeitnehmers wegen eines fortgesetzten Auftragsmangels oder einer Betriebsverkleinerung beziehungsweise der Schließung von Betriebsstätten oder Abteilungen. Bei notwendigen betriebsbedingten Kündigungen ist grundsätzlich eine Sozialauswahl durchzuführen, so dass ältere Arbeitnehmer und Angestellte, von deren Einkommen weitere Familienangehörige abhängig sind, nach Möglichkeit nicht entlassen werden. Ebenfalls weitgehend vor betriebsbedingten Entlassungen geschützt sind schwerbehinderte Arbeitnehmer. Neben der Sozialauswahl sind auch die Fähigkeiten der Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Nicht als betriebsbedingte Kündigung gilt die Nichtverlängerung eines auslaufenden befristeten Arbeitsvertrages; einige Unternehmen benutzen die Befristung auch, um betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden.

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