Betriebsausstattung

Die Betriebsausstattung, der offizielle Begriff lautet Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA) besteht aus den Gegenständen, welche für die ordnungsgemäße Durchführung der betrieblichen Ausgaben erforderlich sind, ohne dass sie direkt in der Produktion zum Einsatz kommen. Zur Betriebsausstattung zählen somit Büromöbel wie Tische und Bürostühle, aber auch Computer, Wanduhren und Drucker. Die Betriebsausstattung gehört zu den Sachanlagen und bildet einen Teil des Anlagevermögens. Viele Unternehmen zeigen in den für Besucher zugänglichen Teilbereichen eine hochwertige Betriebsausstattung, während die Ausstattungsgegenstände in den nicht zugänglichen Betriebsteilen oftmals schlicht sind. Im Inventar gehört die Betriebsausstattung zu den Vermögensposten.

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