Das betriebliche Rechnungswesen teilt sich in die Bereiche Betriebsbuchführung, Finanzbuchführung, Statistik und Planungsrechnung ein. Die Betriebsbuchführung kann auch als interne Buchführung bezeichnet werden, da ihre Ergebnisse innerbetrieblich verwendet werden und grundsätzlich nicht für die Weitergabe an Dritte gedacht sind, während die Finanzbuchführung mit dem Ziel der Weitergabe der Daten an das Finanzamt durchgeführt wird. Die Betriebsbuchführung unterliegt konsequenterweise nur geringen rechtlichen Einschränkungen. Ihr zentrales Ziel besteht in der innerbetrieblichen Wirtschaftlichkeitsrechnung. Zu den drei wesentlichen Elementen der Betriebsbuchführung gehören die Kostenstellenrechnung, die Kostenträgerrechnung und die Kostenartenrechnung. Die in der Betriebsbuchführung vorgenommenen kalkulatorischen Abschreibungen müssen nicht den nach gesetzlichen Bestimmungen erfolgenden Absetzungen für Abnutzung der Finanzbuchhaltung entsprechen.