Betriebsbuchhaltung

Die Betriebsbuchhaltung ist neben der Finanzbuchhaltung sowie der Statistik und der Planungsrechnung ein Teil des betrieblichen Rechnungswesens. Die Betriebsbuchhaltung kann auch als interne Buchhaltung bezeichnet werden, da sie innerbetrieblichen Zwecken dient, während die Ergebnisse der Finanzbuchhaltung an das Finanzamt weitergeleitet werden. Drei wesentliche Aufgaben und Elemente der Betriebsbuchhaltung sind die Kostenstellenrechnung, die Kostenartenrechnung und die Kostenträgerrechnung. Da die Betriebsbuchhaltung der innerbetrieblichen Wirtschaftlichkeitsberechnung dient, kann sie von den steuerrechtlich vorgeschriebenen Absetzungen für Abnutzung abweichende kalkulatorische Abschreibungen verwenden. Da die Betriebsbuchhaltung der innerbetrieblichen Kostenrechnung dient, gelten für sie nur wenige gesetzliche Bestimmungen, diese beziehen unter anderem auf den Wertansatz für halbfertige Erzeugnisse.

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