Betriebseröffnung

Betriebswirtschaftlich erfolgt die Betriebseröffnung durch die Gründung eines Unternehmens und durch die tatsächliche Aufnahme der betrieblichen Tätigkeit. Nach der Gewerbeanmeldung verschickt das Finanzamt einen Betriebseröffnungsbogen an den Gründer, in welchem es Details zum erwarteten Gewinn sowie zur Art des Unternehmens abfragt. Die Betriebseröffnung weicht bei Handelsbetrieben von der Geschäftseröffnung regelmäßig ab, da vor dem ersten Verkaufstag mehrere Tage für die Vorbereitung der Verkaufsräume benötigt werden; dennoch bezeichnet die Umgangssprache vorwiegend den Termin der Geschäftseröffnung auch als Tag der Betriebseröffnung. Des Weiteren bezieht sich Betriebseröffnung häufig auf den Termin der Aufnahme des Fahrbetriebes einer neuerrichteten Bahnlinie.

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