Betriebsfinanzamt

Das Betriebsfinanzamt ist das für einen Betrieb zuständige Finanzamt. Wenn der Gewerbebetrieb Betriebsstätten in mehreren Orten unterhält, gilt das Finanzamt der Gemeinde oder Stadt als Betriebsfinanzamt, in welcher die Geschäftsleistung ihren Sitz hat. Sofern keine Geschäftsleitung definiert wurde, gilt die wirtschaftlich wichtigste Betriebsstätte als maßgeblicher Sitz für die Zuständigkeit eines örtlichen Finanzamtes als Finanzamt. Innerhalb des entsprechenden Ortes entscheidet die Organisation der dortigen Finanzverwaltung darüber, welches Finanzamt das Betriebsfinanzamt ist. Viele Städte wie Hamburg ordnen zwar die meisten Unternehmen gemäß der Straße ihres Firmensitzes einem konkreten Finanzamt zu, haben aber abweichend von der lokalen Zuordnung für einige Branchen jeweils ein Amt als verantwortlich für alle zu diesen gehörenden Unternehmen bestimmt.

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