Betriebsfremder Aufwand

Der Aufwand eines Betriebes lässt sich in den betriebsbedingten Aufwand und den betriebsfremden beziehungsweise neutralen oder außerordentlichen Aufwand aufteilen. Die Trennung in einen betriebsfremden und einen betriebsbedingten Aufwand ist lediglich für die betriebliche Erfolgsrechnung von Bedeutung, sie wirkt sich steuerlich nicht auf die Absetzbarkeit von Betriebsausgaben aus; allerdings sind nicht alle betriebsfremden Aufwendungen auch Betriebsausgaben. Der betriebsfremde Aufwand besteht aus allen Aufwendungen eines Unternehmens, welche nicht mit dem eigentlichen Betriebszweck verbunden sind. Typische betriebsfremde Aufwendungen sind Spekulationsverluste sowie Spenden. Auch die Verluste durch Beteiligungen an anderen Unternehmen zählen zu den betriebsfremden Aufwendungen, sofern es sich beim betrachteten Betrieb nicht um ein Beteiligungsunternehmen gehört.

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