Betriebsgesellschaft

Die Betriebsgesellschaft ist ein aus einer Betriebsaufspaltung entstehendes Element. Die Betriebsaufspaltung teilt ein Unternehmen in eine Betriebsgesellschaft und eine Beteiligungsgesellschaft auf, wobei beide Gesellschaften sowohl persönlich als auch sachlich beziehungsweise organisatorisch miteinander verbunden sind. Die Aufgabe der Betriebsgesellschaft nach einer Betriebsaufspaltung besteht in der praktischen Durchführung der betrieblichen Aufgaben; die Betriebsgesellschaft führt ihren Unternehmensgewinn an die Beteiligungsgesellschaft ab. Die Konstruktion der Betriebsaufspaltung in eine Betriebsgesellschaft und eine Beteiligungsgesellschaft führt häufig zu steuerlichen Vergünstigungen. Die Aufteilung in eine Betriebsgesellschaft und eine Beteiligungsgesellschaft hebt sich automatisch auf, wenn die personelle oder sachliche Verbindung zwischen beiden Gesellschaften nicht mehr besteht.

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