Betriebsgemeinkosten

Betriebsgemeinkosten ist ein Begriff aus der betrieblichen Vollkostenrechnung. Als Betriebsgemeinkosten gelten die Kosten, welche für den Betrieb anfallen und nicht direkt einer einzelnen Kostenstelle beziehungsweise einem Kostenträger zugeordnet werden können. Entsprechend werden die Betriebsgemeinkosten nach statistischen Maßstäben auf einzelne Kostenstellen aufgeteilt, damit sie im Rahmen der betrieblichen Kalkulation berücksichtigt werden können. Typische Betriebsgemeinkosten sind Gehälter für Mitarbeiter in Stabsabteilungen, Versicherungsbeiträge, Energie und Wasser, Versicherungsbeiträge, Reinigungskosten sowie Bürobedarf. Die genannten Kosten sind nur dann Betriebsgemeinkosten, wenn sie nicht ausnahmsweise einem konkreten Kostenträger zugeordnet werden können; im entsprechenden Fall handelt es sich um Betriebseinzelkosten.

^