Betriebshilfe

Die Betriebshilfe ist eine besondere Form der Sozialleistung, welche in Deutschland und Österreich im Bereich der Agrarunternehmen erbracht wird. Mithilfe der Betriebshilfe wird die Fortführung des landwirtschaftlichen Unternehmens gewährleistet, indem unaufschiebbare Arbeiten vorgenommen werden. In Deutschland erfolgt die Betriebshilfe grundsätzlich als Sachleistung, indem Betriebshelfer die erforderlichen Tätigkeiten vornehmen; eine Geldleistung und die eigenständige Beschäftigung des erforderlichen Hilfspersonals durch den unterstützten landwirtschaftlichen Betrieb ist nur als Ausnahme vorgesehen. Die maximale Dauer der Betriebshilfe in Deutschland ist drei Monate bei Erkrankung und zwei Jahre beim Tod des Landwirtes. In Österreich besteht die Betriebshilfe abweichend zur deutschen Regelung aus der Zahlung einer finanziellen Unterstützung.

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