Betriebsinhaberwechsel

Ein Betriebsinhaberwechsel liegt vor, wenn sich der Eigentümer eines Betriebes ändert. Ein Betriebsinhaberwechsel kann durch eine Gesamtrechtsnachfolge oder durch eine Einzelrechtsnachfolge erfolgen. Die Gesamtrechtsnachfolge tritt unter anderem bei einer Erbschaft beziehungsweise bei einer Verschmelzung von Unternehmen ein, während der häufigste Grund für die Einzelrechtsnachfolge der Verkauf eines Betriebes ist. Arbeitsrechtlich wirkt sich ein Betriebsinhaberwechsel nicht auf die Arbeitsverträge aus, diese gehen vielmehr auf den neuen Betriebsinhaber über. Betriebsvereinbarungen können während eines Jahres nach dem Betriebsinhaberwechsel mit wenigen Ausnahmen nicht gekündigt werden, eine mit dem Betriebsrat einvernehmliche Neufassung ist natürlich möglich. Nicht als Betriebsinhaberwechsel gilt eine bloße Veränderung der Rechtsform eines Unternehmens.

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