Betriebsnormen

Im engeren Sinne sind Betriebsnormen Vereinbarungen, welche innerhalb eines Tarifvertrages getroffen wurden und für alle Mitarbeiter eines Unternehmens gelten. Im weiteren Sinn können Betriebsnormen auch durch eine Betriebsvereinbarung zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber aufgestellt werden. Eine Betriebsvereinbarung gilt ebenfalls für alle Arbeitnehmer und wird vor allem eingesetzt, wenn keine Tarifvertragsbindung besteht; bei an einem Tarifvertrag gebundenen Unternehmen ergänzen Betriebsvereinbarungen dessen Vereinbarungen. Durch Betriebsvereinbarungen aufgestellte Betriebsnormen dürfen geltenden Tarifverträgen und selbstverständlich geltenden Gesetzen nicht widersprechen. Das Einhalten der vereinbarten Betriebsnormen gehört zu den aus dem Arbeitsvertrag entstehenden Nebenpflichten, die Normen binden Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

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