Betriebspachtvertrag

Der Betriebspachtvertrag ist nach dem Handelsgesetzbuch ein Vertrag, mittels welchem sich eine Aktiengesellschaft beziehungsweise eine Kommanditgesellschaft auf Aktien die Verpflichtung eingeht, den Betrieb an ein anderes Unternehmen zu verpachten. Gegenstand des Betriebspachtvertrags ist sowohl die Betriebsdurchführung durch einen Pächter als auch die Vereinbarung, dass dieser den Gewinn aus dem verpachteten Betrieb erhält. Der Pächter zahlt der verpachtenden Gesellschaft den im Betriebspachtvertrag vereinbarten Pachtzins. Unabdingbare Voraussetzung für das rechtliche Vorliegen eines Betriebspachtvertrages ist die Verpachtung des kompletten Betriebes. Der Abschluss eines Betriebspachtvertrages setzt einen entsprechenden Beschluss der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft oder der KGaA voraus.

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