Betriebsrente

Die Betriebsrente bildet beim Drei-Säulen-Modell der Rentenversicherung die zweite Säule der Altersvorsorge. Üblicherweise werden alle Formen der betrieblichen Altersvorsorge als Betriebsrente bezeichnet, auch wenn die Auszahlung tatsächlich über eine Versicherung erfolgt, während der Betrieb lediglich einen Teil der Beiträge zahlt sowie die organisatorische Abwicklung der Einzahlungen für die Betriebsrente übernimmt. Tatsächlich verantwortlich für die Betriebsrente ist das Unternehmen nur bei der Pensionszusage, für welche es Rückstellungen bilden oder ebenfalls eine Versicherung abschließen kann; bei einer Zahlungsunfähigkeit der gewählten Versicherung geht die Zahlungspflicht gegenüber den ehemaligen Arbeitnehmern jedoch auf den Betrieb über. Heute ist jedes Unternehmen verpflichtet, seiner Belegschaft zumindest eine Variante für die betriebliche Altersversorgung anzubieten.

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