Betriebsstilllegung

Die Betriebsstilllegung oder Betriebsaufgabe beziehungsweise Betriebsschließung ist die endgültige Aufgabe eines Betriebes, oftmals wird auch eine Stilllegung von Betriebsteilen als (teilweise) Betriebsstilllegung bezeichnet. Keine Betriebsstilllegung oder Betriebsschließung liegt vor, wenn ein Unternehmen oder ein Betrieb durch einen Dritten übernommen wird. Falls sich die Betriebsstilllegung auf einzelne Unternehmensstandorte wie Verkaufsstellen oder Produktionsstätten und nicht auf das gesamte Unternehmen bezieht, bietet der Arbeitgeber den Beschäftigten üblicherweise eine Weiterbeschäftigung an einem anderen Standort an. Eine Verlagerung der Produktion oder des Handels an einen benachbarten Standort ist rechtlich eine Verlagerung und keine Kombination aus einer Betriebsstilllegung und einer Betriebseröffnung.

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