Betriebssteuer

Betriebssteuern sind die Steuern, welche bei der Ermittlung des steuerlich maßgeblichen Gewinnes abgezogen werden dürfen, so dass die tatsächliche Steuerlast geringer als der zu zahlende Betrag ist. Die meisten Autoren geben als Betriebssteuern die teilweise als Betriebsausgabe anerkannte Gewerbesteuer sowie die Grundsteuer und die Kraftfahrzeugsteuer an, soweit sich diese auf betrieblich genutzte Grundstücke beziehungsweise Kraftfahrzeuge beziehen. Tatsächlich ist aber auch die Hundesteuer eine Betriebssteuer, sofern diese für betriebliche benutzte Hunde (unter anderem Wachhunde) anfallen. Üblicherweise nicht zu den Betriebssteuern gerechnet werden direkte Steuern auf Konsumgüter, obgleich der Betrag der Mineralölsteuer für Kraftstoffe ebenfalls den Betriebsgewinn verringert.

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