Die Betriebsspionage umfasst das widerrechtliche Aneignen von Betriebsgeheimnissen anderer Unternehmen. Während der Schutz vor der Betriebsspionage durch Dritte bei den meisten Unternehmen gut ausgebaut ist, vernachlässigen sie oft den Schutz vor der Spionage durch eigene Mitarbeiter, obgleich diese häufiger und effektiver als die Fremdspionage ist. Die Betriebsspionage wird in Industriebetrieben als Industriespionage bezeichnet; ebenso bedeutsam ist auch die vorzeitige Information der Konkurrenz über geplante Preisaktionen im Handel. Betriebsspionage ist strafbar, zudem verstößt der Geheimnisverrat gegen die Pflichten des Arbeitsvertrages. Einen Schutz vor der Betriebsspionage bietet der eingeschränkte Zugang der einzelnen Mitarbeiter zu Informationen, wodurch allerdings die Arbeitsfähigkeit nicht leiden darf. Zu wenig Beachtung findet auch der Schutz vor der Betriebsspionage durch Reinigungskräfte, obgleich das sorgfältige Wegschließen aller Dokumente diese weitgehend vermeidet.