Betriebsspaltung

Die Betriebsspaltung ist eine Trennung eines Betriebes in zwei unterschiedliche Teile. Sie kann sowohl aus steuerlichen Gründen als auch zur Verringerung der Haftung erfolgen. Übliche Betriebsspaltungen sind die Aufspaltung in eine Besitzgesellschaft und eine Betriebsgesellschaft sowie die Aufteilung in eine Produktionsgesellschaft und eine Vertriebsgesellschaft. Nach einer Betriebsspaltung können die beiden neuen Unternehmen rechtlich unabhängig oder miteinander verflochten sein; besonders bei der Aufspaltung in eine Besitzgesellschaft und eine Betriebsgesellschaft ist die wirtschaftliche und personelle Verflechtung üblich, während bei der Betriebsaufspaltung in eine Produktionsgesellschaft und eine Vertriebsgesellschaft häufig keine personelle oder wirtschaftliche Verflechtung zwischen aus der Aufspaltung hervorgegangenen Unternehmen besteht.

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