Im Rahmen der Arbeitsorganisation ist die Betriebssicherheit ein Teil des Betriebsschutzes und meint die Sicherheit vor Arbeitsunfällen. Für die Betriebssicherheit bestehen gesetzliche Bestimmungen, welche durch Anordnungen der Berufsgenossenschaften sowie durch Vereinbarungen zwischen ihnen und einzelnen Betrieben erweitert werden. Innerhalb der Energieversorgung gibt die Betriebssicherheit die Wahrscheinlichkeit einer störungsfreien Energielieferung an. Bei Computern und anderen technischen Geräten bezeichnet die Betriebssicherheit ebenso wie bei Fahrzeugen die Sicherheit, dass die Benutzung der technischen Mittel ohne durch deren Ausfälle verursachte Unterbrechung möglich ist; besonders bei Computern ist auch der Schutz vor eventueller Schadsoftware ein Bestandteil der Betriebssicherheit.